Allgemeine Geschäftsbedingungen der BM Autovermietung GbR

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BM Autovermietung GbR

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Vertragsgegenstand

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden ?AGB? genannt) gelten für alle unsere Mietverträge zwischen uns, der BM Autovermietung GbR, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Gurwinder Singh Brandt und Daniel Müller
2. Kaiserslauterer Straße 21b, 66424 Homburg, Telefon: +49 (0) 151 ? 58395669, E-Mail: info@bmautovermietung.de, Internet: https://bmautovermietung.de/ und unseren Kund:innen (im Folgenden geschlechtsneutral ? Mieter?, gemeinsam mit uns auch ?Parteien? genannt).
3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer gem. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
4. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
5. Diese AGB gelten für Mietverträge hinsichtlich der auf unserer Website dargestellten Fahrzeuge, die der Mieter mit uns abschließt.
6. Diese AGB gelten ferner für Mietverträge, die bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien über die Vermietung unserer Fahrzeuge in unseren Geschäftsräumen geschlossen werden.
7. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
8. Für Unternehmer gilt ergänzend: Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegenüber dem Mieter in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Mieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.
9. Das überlassene Fahrzeug ist nach Maßgabe der vertraglichen Abrede gemäß den jeweiligen geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) versichert. Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Mio. EUR pauschal und einer Deckungssumme bei Personenschäden von max. 15 Mio. EUR je geschädigte Person und einer Umweltschadenversicherung von 5 Mio. EUR je Schadenereignis (max. 10 Mio. EUR pro Jahr).

§ 2 Vertragsschluss und Vertragssprache

(1) Die Präsentation und Bewerbung der Fahrzeuge auf unserer Website stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar.

(2) Der Mieter kann ein Angebot durch Ausfüllen und Absenden des auf unserer Website integrierten Online-Buchungsformulars abgeben. Die vom Mieter für das Angebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Online- Buchungsformulars. Nach Eingabe der Daten im Online- Buchungsformulars und durch Anklicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons gibt der Mieter ein rechtsverbindliches Vertragsangebot in Bezug auf das ausgewählte Fahrzeug ab. Der Mieter kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Bestellung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen. Der Mieter kann seine Buchung jedoch nur abgeben und übermitteln, wenn dieser die dort hinterlegten Schaltflächen Kaution, AGB, Datenschutzhinweise anklickt. Ferner kann der Mieter eine rechtsverbindliche Buchung auch per Telefon, per E-Mail, per Brief oder über das auf unserer Website vorgehaltene Online-Kontaktformular gegenüber uns abgeben.

(3) Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt erst zustande, wenn wird das Vertragsangebot des Mieters

innerhalb von fünf (5) Tagen annehmen, indem wir dem Mieter eine Bestellbestätigung in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermitteln und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Buchungsbestätigung beim Mieter ist, oder indem wir den Mieter nach Abgabe seiner Buchung zur Zahlung auffordern, oder indem die Zahlungstransaktion durch den vom Mieter in seiner Buchung ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich in diesem Fall nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart gem. § 5 dieser AGB. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Sofern wir das Angebot des Mieters nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annehmen, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Mieter ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.

(4) Wir speichern den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Mieter nach Absendung von dessen Bestellung in Schrift- oder Textform (per Brief oder EMail) zu. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch uns erfolgt nicht. Den Vertragstext kann der Mieter in seinem Kundenkonto auf unserer der Website einsehen, sofern der Mieter vor Absendung der Bestellung ein Kundenkonto eingerichtet hat. Die Bestelldaten werden in unserem System gespeichert und können vom Mieter unter Verwendung seiner Zugangsdaten im passwortgeschützten Kundenkonto eingesehen und abgerufen werden.

(5) Für Mieter, die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Wir können den Vertragstext einschließlich der AGB ferner über einen Verweis auf eine Onlinequelle (z.B. per Link) bereitstellen. 

(6) Die Parteien können ferner einen schriftlichen Mietvertrag hinsichtlich der in unseren Geschäftsräumen angebotene(n) Fahrzeuge bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsteile abschließen.

(7) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

(8) Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm im Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von uns versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mieter bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass die von uns oder von uns mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

§ 3 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Kraftfahrzeugvermietung. In diesen Fällen besteht eine Ausnahme von dem bei Fernabsatzgeschäften mit Verbrauchern sonst bestehenden Widerrufsrecht.

§ 4 Mietzins und Kaution

1. Die auf unserer Website angegebenen Preise sind Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Lieferkosten für unseren Hol- und Bring-Service werden auf unserer Website gesondert angegeben.

(2) Der Mietzins umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung. Diese setzt sich zusammen aus einem Basismietzins und den vom Mieter gewünschten zusätzlichen Optionen (nachfolgend ?Extras?). Als zusätzliche Extras können insbesondere Auslandsfahrten, Hol- und Bringservice, Kindersitz, Navigationsgerät, Pakete über zusätzliche Kilometer und Pakete zur Anpassung der Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung ausgewählt werden.

(3) Für Zustellungen und Abholungen werden die dafür vereinbarten Zustellungs- bzw. Abholungsgebühren zuzüglich der Kosten für Betanken und Kraftstoff gemäß der bei Anmietung gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Im Mietvertrag ist eine bestimmte Station als Ort der Fahrzeugrückgabe bei Mietende vereinbart.

(4) Zur Sicherung unserer Ansprüche behalten wir uns vor, vom Mieter eine Sicherheit in Form einer Geldsumme (Kaution) zu verlangen, deren Höhe im Angebot auf unserer Website angegeben wird. Die Höhe der vom Mieter zu leistenden Sicherheit ist abhängig vom gemieteten Fahrzeug und wird dem Mieter zusätzlich bei seiner Buchung und mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Die Kaution ist vom Mieter im Voraus in gleicher Weise wie die Miete zu entrichten.

(5) Gibt der Mieter die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand und mit allem Zubehör zurück, so zahlen wir die vom Mieter gezahlte Kaution innerhalb von sieben Kalendertagen an den Mieter zurück. Für die Rückzahlung der Kaution können wir das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Mieter für die Zahlung der Kaution verwendet hat.

(6) Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht vollständig oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück oder ist das Fahrzeug dauerhaft abhandengekommen, so behalten wir den entsprechenden Betrag von der Kaution zur Deckung seines Schadens ein, sofern der Mieter dies zu vertreten hat. Wir behalten uns die Geltendmachung eines höheren Schadens vor, sofern die Kaution nicht zur Deckung des Schadens ausreicht.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

(1) Der Mieter kann den Mietzins nach seiner Wahl auf unserer Website mit den nachstehenden Zahlungsmethoden bezahlen:

(a) Bei der Auswahl der Zahlungsart ?Vorauskasse per Banküberweisung? ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern zwischen den Parteien kein späterer Fälligkeitstermin vereinbart wird. Die Überlassung des Fahrzeugs erfolgt nach Zahlungseingang auf unserem Geschäftskonto.

(b) Bei Auswahl der Zahlungsart ?PayPal? erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend ?PayPal?), unter Geltung der unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full einsehbaren PayPal-Nutzungsbedingungen. Falls der Mieter nicht über ein PayPal-Konto verfügt, gelten die unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full einsehbaren PayPal- Nutzungsbedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto. Der Mieter wird im Bestellprozess von unserer Website auf die Website von PayPal weitergeleitet. Wir fordern PayPal nach Bestätigung der Zahlungsanweisung zur Einleitung der Zahlung auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhält der Mieter im Buchungsvorgang.

(c) Bei Auswahl der Zahlungsart ?SOFORT by Klarna? erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München (nachfolgend ?Sofort?). Der Mieter muss über ein freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen und sich mit seinen Zahlungsdaten legitimieren, um den Rechnungsbetrag durch Bestätigung der Zahlungsanweisung über Sofort bezahlen zu können. Die Zahlungstransaktion wird durch Sofort automatisch durchgeführt und das angegebene Konto des Mieters belastet. Weitere Informationen erhält der Mieter im Bestellvorgang sowie unter www.klarna.com/sofort/ oder www.sofort.de

(2) Der Mieter kann den Mietzins alternativ in unseren Geschäftsräumen zahlen. Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Mieter vor Ort mitgeteilt.

(a) Bei Auswahl der Zahlungsart ?Barzahlung bei Abholung? zahlt der Mieter den Rechnungsbetrag bei der Abholung vor Ort in bar.

(b) Bei Auswahl der Zahlungsart ?Kredit- oder Debitkarte? gibt der Mieter seine Kredit- oder Debitkartendaten an. Wir fordert unmittelbar nach Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber das Kredit- oder Debitkartenunternehmen des Mieters zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und die Kreditkarte des Mieters wird belastet.

(3) Ist der Mieter Unternehmer kann dieser neben den zuvor genannten Zahlungsarten den Mietzins mit der Zahlungsart ?Rechnung? bezahlen. Der Mietzins ist innerhalb 14 Tagen ohne Abzug und nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Geschäftskonto maßgebend. Wir behalten uns vor, die Zahlungsart ?Rechnung? nur bis zu einer maximalen Summe von 1.000,00 EUR brutto (840,36 EUR netto) anzubieten und bei Überschreitung der zuvor genannten Summe abzulehnen. In diesem Fall werden wir den Mieter in seinen Zahlungsinformationen auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.

(4) Ist der Mieter Unternehmer, gilt: Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit unserer Hauptforderung gegenseitig verknüpft oder von uns anerkannt sind.

(5) Ist der Mieter Unternehmer, gilt: Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Mieters stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an uns erforderlich.

§ 6 Vorzulegende Dokumente und Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeuges eine zur Führung des Fahrzeuges erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis, ein gültiges Zahlungsmittel und einen Personalausweis, eine gültige Meldebescheinigung oder einen gültigen Reisepass vorlegen. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, treten wir vom Mietvertrag zurück. Etwaige Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

(2) Darüber hinaus gelten für bestimmte Fahrzeuggruppen Beschränkungen hinsichtlich des Mindest- oder Höchstalters. Die Angabe des erforderlichen Mindestalters ist bei unseren Fahrzeugangeboten auf unserer Website angegeben. Ferner kann der Mieter diese in unseren Stationen einsehen oder telefonisch anfragen.

(3) Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter bzw. den angegebenen Zusatzfahrern geführt werden.

(4) Ist der Mieter Unternehmer, hat dieser eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrzeugs im Besitz einer auf dem Gebiet der BRD noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu haben sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuziehen.

(5) Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften, insbesondere technische Regeln und Verkehrsregeln, zu beachten.

(6) Dem Mieter ist es untersagt, Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Ferner ist es ihm untersagt, dass Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung sowie anderen nicht dem Zweck entsprechenden Betätigungen zu benutzen.

(7) Bei Beschädigungen, etwaigen Schäden und/oder Unfällen hat der Mieter unverzüglich eine Anzeige bzw. Unfallaufnahme durch die Polizei zu veranlassen, außerdem hat der Mieter uns unverzüglich die Beschädigung des Fahrzeuges bzw. den Unfall anzuzeigen und uns über alle Einzelheiten schriftlich zu informieren.

(8) Der Mieter ist verpflichtet, Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern.

(9) Die Fahrzeuge sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge. Dem Mieter und seinen Mitfahrern ist es untersagt, in den Fahrzeugen zu rauchen. Sollte der Mieter oder seine Mitfahrer dennoch im Fahrzeug rauchen, so fällt eine Strafzahlung in Höhe von 300,00? an.

(10) Dem Mieter ist es untersagt, Tiere mit in das Fahrzeug zu nehmen, es sei denn, sie befinden sich in einem geschlossenen Käfig, der sicher im Kofferraum untergebracht ist.

(11) Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeugbei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, werden wir dem Mieter die für die Betankung des Fahrzeuges und für den Kraftstoff die Entgelte gemäß der bei Anmietung gültigen und marktüblichen Kraftstoff-Tarife in Rechnung stellen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass uns für die Betankung keine oder niedrigere Kosten entstanden sind.

(12) Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von mehr als 30 Tagen hat der Mieter die Kosten bis zu einer Höhe von 8 % der jeweiligen Monatsmiete (netto) zu tragen, die für die Beschaffung von Nachfüllflüssigkeiten (insbesondere Schmierstoffe Betriebsstoffe, Motoröl, AdBlue und Scheibenreiniger sowie Scheibenfrostschutzmittel etc.) anfallen, falls während der Mietzeit ein Nachfüllen dieser Flüssigkeiten notwendig wird. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass uns keine oder geringere Kosten entstanden sind.

(13) Im Falle der Auswahl der Option Auslandsnutzung unserer Fahrzeuge ist der Mieter verpflichtet die gewünschten Länder (auch bei einer Durchreise) wahrheitsgemäß anzugeben. Eine Buchungsbestätigung erfolgt erst nach vorheriger Prüfung durch uns. Wir behalten uns das Recht vor eine Buchung abzulehnen. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen bzw. Nichterfüllung einer der Bestimmungen sind wir zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag berechtigt. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Die Geltendmachung weitere Ansprüche bleibt unberührt.

§ 7 Erhaltungspflicht des Vermieters und Haftung für Mängel

(1) Wir sind verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Uns ist der hierzu erforderliche Zugang zu unseren Fahrzeugen zu gewähren.

(2) Der Mieter hat uns auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

(3) Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist uns ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters können wir das Fahrzeug oder einzelne Komponenten des Fahrzeugs zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

(4) Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn uns ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn wir diese verweigern oder in unzumutbarer Weise verzögern, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.

(5) Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne unsere Zustimmung Änderungen an unseren Fahrzeugen vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für uns unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

§ 8 Haftung des Mieters

(1) Soweit wir den Mieter nicht gegen Zahlung einer Gebühr, die der Selbstbeteiligung bei einer Vollkaskoversicherung entspricht, freigestellt haben, haftet der Mieter für alle Schäden am vermieteten Fahrzeug, soweit sie auf einem vom Mieter verschuldeten Unfall oder Verhalten beruhen.

(2) Für die Feststellung des Vorliegens eines Mangels am Fahrzeug wird auf das Abweichen desjenigen Zustands des Fahrzeuges abgestellt, welcher zu Beginn des Mietverhältnisses bei der Übergabe des Fahrzeuges von den Parteien festgestellt und dokumentiert wurde.

§ 9 Haftung des Vermieters

(1) Eine verschuldensunabhängige Haftung durch uns nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

(2) Hinsichtlich der von uns erbrachten Leistungen haftet dieser, dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt 
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Absatz 1 uneingeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

(4) Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

§ 10 Rückgabe des Fahrzeugs

(1) Der Mieter ist verpflichtet, uns das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit zur vereinbarten Rückgabezeit und am vereinbarten Rückgabeort in demselben Zustand, wie er es übernommen hat, mit Ausnahme der normalen Abnutzung des Fahrzeuges durch den Gebrauch zu übergeben. Im Falle einer übermäßigen Verschmutzung des Fahrzeugs, die eine Reinigung des Fahrzeugs über das übliche Maß hinaus erfordert, sind wir zum Schadenersatz berechtigt. Die Kosten der Reinigung werden nach Aufwand berechnet. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(2) Die Rückgabe hat während unserer Geschäftszeiten zu erfolgen, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.

(4) Im Fall der Nutzung eines Navigationsgeräts können während der Mietdauer ggf. eingegebene Navigationsdaten im Fahrzeug gespeichert werden. Ferner können Daten von mobilen Endgeräten (z.B. Smartphone) bei einer Kopplung mit dem im Fahrzeug gespeichert werden. Der Mieter ist für eine Löschung der Daten selbst verantwortlich. Wir sind nicht verpflichtet die vom Mieter eingegebenen Daten zu löschen. Eine Löschung kann durch Zurücksetzen des Navigationsgeräts bzw. sonstiger im Fahrzeug befindlichen Kommunikationssysteme erfolgen. Eine Bedienungsanleitung befindet sich im Fahrzeug.

(5) Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Mieter verpflichtet, für den über die Vermietungsdauer hinausgehenden Zeitraum eine Entschädigung in Höhe der auf der Website angegebenen Miete pro Stunde zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Sofern ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Mieter und uns nach vorheriger Zustimmung eintritt, haften der Dritte und der Mieter als Gesamtschuldner gem. § 426 BGB für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche.

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Leistung, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Leistung frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Naturkatastrohen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkane, Taifune und Blitzschlag sowie andere Unwetter ähnlichen Ausmaßes, Erdbeben, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch- Institut ein Gefahrenniveau von mindestens ?mäßig? festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Rohstoff- und Materialbeschaffungsschwierigkeiten bzw. Lieferengpässe, Sabotage, Streiks, Unruhen, Aussperrung.

(2) Jede Partei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Darüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.

§ 12 Vertragsdauer, Kündigung und Rücktritt des Mieters

(1) Das Mietverhältnis wird für die während der Buchung angegebene Vertragslaufzeit geschlossen.

(2) Die Miete beginnt mit Überlassung des Fahrzeugs an den Mieter.

(3) Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schrift ? oder Textform (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail).

§ 13 Streitbeilegung

(1) Für Mieter, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle/Universalschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Ist der Mieter Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher ? auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 28.02.2022